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Angebote der Bundesagentur für Arbeit

DEIN ANSPRECHPARTNER

  • Bundesagentur für Arbeit
  • 0800 4555500
  • http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Ausbildung/FinanzielleHilfen/FoerderungderBerufsausbildung/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI515290
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Projektbeschreibung

Azubi SchülerIn Ruhrgebiet Bundesagentur für Arbeit Informationen rund um Ausbildung und Studium

Unterstützung holen | Fachpraxis erleben | gezielte Prüfungsvorbereitung erhalten

Über die Bundesagentur für Arbeit könnt ihr finanzielle Förderung erhalten. Hier findet ihr eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten.

 

Förderung der Berufsausbildung

Die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden. Sie schreitet unterstützend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht.

Über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeinhalte informieren die örtlichen Agenturen für Arbeit. Hier erhaltet ihr schon einmal einen kleinen Überblick mit Links über die ihr euch weiter informieren könnt – z.B. an wen sich die einzelnen Förderangebote richten, welche Voraussetzungen ihr erfüllen müsst, um mitmachen zu können, was genau diese Angebote beinhalten und, und, und….Alle weiteren Infos dazu erhaltet ihr bei der Agentur für Arbeit bei euch vor Ort.

 

Das Angebot „Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)“ richtet sich an förderungsbedürftige Auszubildende.  

Hier erhaltet ihr Unterstützung bei  Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis,  Sprachproblemen, Problemen im sozialen Umfeld, Problemen im Betrieb oder Problemen mit Prüfungen. Die Förderung findet in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht regelmäßig statt und umfasst drei bis acht Stunden wöchentlich - in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten.

 

Ein weiteres Angebot ist die „Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)“

Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung - möglichst schon nach dem ersten Ausbildungsjahr - angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt. Neben fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern, eine gezielte Prüfungsvorbereitung sowie Beratung und Unterstützung bei Problemen.

Außerdem bekommen die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung.

 

Zudem bietet die Bundesagentur für Arbeit „Aktivierungshilfen (Ah) für Jüngere“ an.

Hierbei handelt es sich um ein niederschwelliges Angebot im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung. Es richtet sich an Jugendliche unter 25 Jahre, die auf andere Weise nicht für eine berufliche Qualifizierung motiviert werden können. Folgende Förderangebote werden abgestimmt auf den individuellen Förderbedarf der Teilnehmer eingesetzt und sozialpädagogisch begleitet: Berufsorientierung, Suchtprävention, Schuldenprävention, Grundlagen gesunder Lebensführung, Sprachförderung, Allgemeiner Grundlagenbereich, Bewerbungstraining sowie betriebliche Erfahrungen.

 

Foto: Bundesagentur für Arbeit

 

 

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